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Günstiger Basis-Versicherungsschutz: |
ALL-IN-ONE-BASIC Diese Tarifvariante bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem äußerst
preisgünstigen Beitrag. Um diesen hart kalkulierten BASIC-Tarif anbieten
zu können, sieht diese Produktvariante in der
Kranken- sowie Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt in Höhe von € 50,– pro Versicherungsfall und ein
Limit von € 260,- im zahnmedizinischen Bereich vor. Es erfolgt eine Erstattung der
medizinisch notwendigen Heilbehandlung von Beschwerden infolge
von akuten Krankheiten (nur Notfällen) und Unfällen etc. Eine direkte Abrechnung mit dem Arzt ist jedoch aufgrund des Selbstbehaltes leider
nicht möglich.
| Reisekrankenversicherung |
| Ambulante Heilbehandlung |
| Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.) abzüglich einer Rezeptgebühr von € 5,- pro Rezept
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| Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen |
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
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| Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen
Pflegeklasse |
| Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
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Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und
deren Behandlungskosten € 2.500,– voraussichtlich übersteigen,
wird alternativ ein Rücktransport des Au Pair mit
medizinischer Begleitung angeboten. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit der Gastfamilie. Medizinische Indikation ist
nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt
bei 100%iger Kostenübernahme der
Klemmer International Versicherungsmakler GmbH. |
Im Zahnbehandlungsbereich
- Zahnbehandlung im Rahmen einer
akuten Schmerztherapie, sowie damit im Zusammenhang stehende
-
Zahnfüllung in einfacher Ausführung und
- Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage und
- Zahnextraktion
im gesamten Versicherungszeitraum bis max.
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€ 260,- |
| Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis
max. 4 Wochen über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus |
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Überführungs- o. Bestattungskosten bis max.
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€ 11.000,- |
| Unfallversicherung |
| Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität |
€ 40.000,– |
| Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung) |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden |
€ 1.100.000,–
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| Abschiebekosten |
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 Aufenth.G. bis max.
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€ 1.600,–
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