AuPair - Ein Produkt Klemmer International Versicherungsmakler GmbH - Print
baaarpHome arrow Tarife arrow ALL-IN-ONE-BASIC
Günstiger Basis-Versicherungsschutz:

ALL-IN-ONE-BASIC

Diese Tarifvariante bietet Ihnen Versicherungsschutz zu einem äußerst preisgünstigen Beitrag. Um diesen hart kalkulierten BASIC-Tarif anbieten zu können, sieht diese Produktvariante in der Kranken- sowie  Haftpflichtversicherung einen Selbstbehalt in Höhe von € 50,– pro Versicherungsfall und ein Limit von € 260,- im zahnmedizinischen Bereich vor. Es erfolgt eine Erstattung der medizinisch notwendigen Heilbehandlung von Beschwerden infolge von akuten Krankheiten (nur Notfällen) und Unfällen etc. Eine direkte Abrechnung mit dem Arzt ist jedoch aufgrund des Selbstbehaltes leider nicht möglich.

 

Reisekrankenversicherung
Ambulante Heilbehandlung
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.) abzüglich einer Rezeptgebühr von € 5,- pro Rezept
Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und deren Behandlungskosten € 2.500,– voraussichtlich übersteigen, wird alternativ ein Rücktransport des Au Pair mit medizinischer Begleitung angeboten. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit der Gastfamilie. Medizinische Indikation ist nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt bei 100%iger Kostenübernahme der Klemmer International Versicherungsmakler GmbH.
Im Zahnbehandlungsbereich
  • Zahnbehandlung im Rahmen einer akuten Schmerztherapie, sowie damit im Zusammenhang stehende
  • Zahnfüllung in einfacher Ausführung und
  • Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage und
  • Zahnextraktion
im gesamten Versicherungszeitraum bis max.
€ 260,-
Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis max. 4 Wochen über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus
Überführungs- o. Bestattungskosten bis max. € 11.000,-

Unfallversicherung
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität € 40.000,–

Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung)
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden € 1.100.000,–

Abschiebekosten
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 Aufenth.G. bis max.
€ 1.600,–