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Überzeugender Komfort-Schutz: |
ALL-IN-ONE POWER
Ein Versicherungsschutz der Extraklasse - ALL-IN-ONE-POWER ist das
Highlight dieses Versicherungsprogramms. Alle Vorzüge der gesamten
Angebotspalette finden Sie hier zusammengefasst. Der Vertragsabschluss
dieses Tarifes ist nur vor bzw. am Tag der Einreise oder am Tag des
Gastfamilienwechsels, sofern eine Vorversicherung mit dem Tarif
ALL-IN-ONE-POWER bestand, möglich.
| Reisekrankenversicherung |
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Akut notwendige Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen oder Unfälle zurückzuführen sind
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Akute Erstbehandlung neu aufgetretener geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen (bis zu 4 Tagen) |
max. € 2.000,- |
Keine Selbstbeteiligung
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Direkte Abrechnung mit dem Arzt über Behandlungsschein
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Schmerzbedingte homöopathische Behandlung
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Medizinische Leistungen zur Rehabilitation |
| Zusatzentschädigung für die Gasteltern bei mind. 14-tägigem
stationären, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt des Au Pair, sofern
der Krankenhausaufenthalt unter die Leistungspflicht fällt und der
Versicherungsvertrag für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen wurde
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€ 600,- |
| Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis
max. 3 Monate über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus
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| Ambulante Heilbehandlung |
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.) abzüglich einer Rezeptgebühr von € 5,- pro Rezept
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| Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen |
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
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| Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen
Pflegeklasse |
| Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
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Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und
deren Behandlungskosten € 2.500,– voraussichtlich übersteigen,
wird alternativ ein Rücktransport des Au Pair mit
medizinischer Begleitung angeboten. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit der Gastfamilie. Medizinische Indikation ist
nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt
bei 100%iger Kostenübernahme der Klemmer International Versicherungsmakler GmbH. |
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Überführungs- o. Bestattungskosten bis |
max. € 11.000,- |
Im Zahnbehandlungsbereich
- Zahnbehandlung im Rahmen einer
akuten Schmerztherapie sowie damit im Zusammenhang stehende
-
Zahnfüllung in einfacher Ausführung und
- Zahnextraktion
- Schmerzbedingte Wurzelbehandlung inklusive Wurzel- und Deckfüllung bis zu 100%
- Schmerzbedingte Wurzelspitzenresektion zu 100%
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| Erstattet werden schmerzbedingte zahnärztliche Behandlungsleistungen in unbegrenzter Höhe. Ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von € 400,- bitten wir vorab um Rücksprache.
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Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 50% im gesamten Versicherungszeitraum bis |
max. € 1.000,- |
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Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100% nach einem Unfall bis |
max. € 2.500,- |
| Unfallversicherung |
Versicherungssumme für den Todesfall
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€ 5.000,– |
| Versicherungssumme für Invalidität |
€ 60.000,– |
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch 350% Progression
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€ 210.000,– |
| Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung) |
Schäden an Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie
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unbegrenzt
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Verlust von Haus- oder Wohnungsschlüsseln des Gastfamilienhaushalts bis
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max. € 500,–
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| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden
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€ 2.600.000,–
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| Abschiebekosten |
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 Aufenth.G. bis max.
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€ 6.000,–
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Zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Nachhaftung
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