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Vorteilhafter Rundum-Schutz: |
ALL-IN-ONE
Dieses Versicherungsangebot bietet eine 100%ige Erstattung der medizinisch
notwendigen Heilbehandlung von Beschwerden infolge von akuten
Krankheiten (Notfällen) und Unfällen etc. Bereits ab diesem Tarif genießen Sie die Vorzüge der Direktabrechnung mit Ärzten und Krankenhäusern. Der Tarif enthält KEINE SELBSTBETEILIGUNG. Beitragsrückvergütung ist bei Leistungsfreiheit möglich.
| Reisekrankenversicherung |
Keine Selbstbeteiligung
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Direkte Abrechnung mit dem Arzt über Behandlungsschein
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| Ambulante Heilbehandlung |
| Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.) abzüglich einer Rezeptgebühr von € 5,- pro Rezept
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| Ärztlich verordnete Hilfsmittel, die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen |
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
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| Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen
Pflegeklasse
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| Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
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Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und
deren Behandlungskosten € 2.500,– voraussichtlich übersteigen,
wird alternativ ein Rücktransport des Au Pair mit
medizinischer Begleitung angeboten. Dies erfolgt immer in Rücksprache mit der Gastfamilie. Medizinische Indikation ist
nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt
bei 100%iger Kostenübernahme der Klemmer International Versicherungsmakler GmbH. |
Im Zahnbehandlungsbereich
- Zahnbehandlung im Rahmen einer
akuten Schmerztherapie sowie damit im Zusammenhang stehende
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Zahnfüllung in einfacher Ausführung und
- Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage und
- Zahnextraktion
im gesamten Versicherungszeitraum bis
Darüber hinausgehende Behandlungen nach Rücksprache
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max. € 260,-
unbegrenzt |
| Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis
max. 4 Wochen über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus |
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Überführungs- o. Bestattungskosten bis max.
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€ 11.000,- |
| Unfallversicherung |
Versicherungssumme für den Todesfall
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€ 5.000,– |
| Versicherungssumme bei Vollinvalidität |
€ 50.000,– |
| Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung) |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden |
€ 1.100.000,–
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| Abschiebekosten |
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 Aufenth.G. bis max.
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€ 1.600,–
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