ALL-IN-ONE PLUS für monatlich € 36,–
Mit diesem Tarif profitieren Sie von Zusatzleistungen wie z.B. einer
Mitversicherung von Schäden an Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie,
sowie erhöhten Deckungssummen der einzelnen Versicherungsleistungen. Im
Bereich der Reisekrankenversicherung sind zusätzliche Leistungen, wie
z.B. homöopathische Behandlungen, Behandlungen zur Rehabilitation und
Behandlung von Vorerkrankungen enthalten, die für einen wesentlich
komfortableren Versicherungsumfang sorgen
| Reisekrankenversicherung |
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Schmerzbedingte homöopathische Behandlung
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Akut notwendige Behandlungen, die auf bereits vor
Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen oder Unfälle zurückzuführen
sind, nach einer Wartezeit von 6 Monaten, gemäß Ziffer 30.1 der
Versicherungsbedingungen (VB Au Pair)
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Medizinische Leistungen zur Rehabilitation |
| Zusatzentschädigung für die Gasteltern bei mind. 14-tägigem
stationären, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt des Au Pair, sofern
der Krankenhausaufenthalt unter die Leistungspflicht fällt und der
Versicherungsvertrag für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen wurde
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€ 600,- |
| Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis
max. 3 Monate über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus
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Keine Selbstbeteiligung
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Direkte Abrechnung mit dem Arzt über Behandlungsschein
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| Ambulante Heilbehandlung |
| Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.). Die Eigenleistung pro Rezept beträgt € 5,-.
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| Ärztlich verordnete Hilfsmittel die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen |
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
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| Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen
Pflegeklasse
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| Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
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Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und
deren Behandlungskosten € 2.500,– voraussichtlich übersteigen,
wird alternativ ein Rücktransport des Au Pair mit
medizinischer Begleitung angeboten. Dies ist vorerst nur bei
osteuropäischen Heimatländern möglich und erfolgt immer in Rücksprache mit der Gastfamilie. Medizinische Indikation ist
nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt
bei 100%iger Kostenübernahme der
Au Pair Assekuranzmakler GmbH - International. |
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Überführungs- o. Bestattungskosten bis max.
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€ 11.000,- |
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Zahnärztliche Schmerzbehandlung bis zum 2,3fachen Faktor der GOZ bzw. GOÄ
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Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 50% im gesamten Versicherungszeitraum bis
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€ 1.000,- |
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Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100% nach einem Unfall bis
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€ 2.500,- |
Zahnbehandlung im Rahmen einer
akuten Schmerztherapie, sowie damit im Zusammenhang stehende
- Zahnfüllung in einfacher Ausführung
- Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage und Zahnextraktion
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Erstattet werden zahnärztliche Behandlungsleistungen im gesamten Versicherungsjahr bis
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€ 260,– |
Darüber hinausgehende Behandlungen nach Rücksprache
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unbegrenzt |
| Unfallversicherung |
Die Versicherungssummen für im Haushalt lebende leibliche Kinder
der Gastfamilie (bis 7 Jahre), die durch die Verletzung der
Aufsichtspflicht des Au Pair einen Unfall im Sinne der Bedingungen
erleiden, betragen
- im Todesfall
- bei Invalidität 100%
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€ 2.600,–
€ 35.600,–
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Versicherungssumme für den Todesfall
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€ 5.500,– |
| Versicherungssumme für Invalidität |
€ 56.000,– |
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch 350% Progression
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€ 196.000,– |
| Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung) |
| Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden |
€ 2.600.000,–
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Schäden an Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie
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€ 25.000,–
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| Abschiebekosten |
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 Aufenth.G. bis max.
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€ 4.100,–
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Zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Nachhaftung
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