Au Pair Assekuranzmakler GmbH International - Print
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Umfassender Versicherungsschutz:

ALL-IN-ONE PLUS für monatlich € 36,–

Mit diesem Tarif profitieren Sie von Zusatzleistungen wie z.B. einer Mitversicherung von Schäden an Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie, sowie erhöhten Deckungssummen der einzelnen Versicherungsleistungen. Im Bereich der Reisekrankenversicherung sind zusätzliche Leistungen, wie z.B. homöopathische Behandlungen, Behandlungen zur Rehabilitation und Behandlung von Vorerkrankungen enthalten, die für einen wesentlich komfortableren Versicherungsumfang sorgen

 

Reisekrankenversicherung
Schmerzbedingte homöopathische Behandlung
Akut notwendige Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen oder Unfälle zurückzuführen sind, nach einer Wartezeit von 6 Monaten, gemäß Ziffer 30.1 der Versicherungsbedingungen (VB Au Pair)
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
Zusatzentschädigung für die Gasteltern bei mind. 14-tägigem stationären, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt des Au Pair, sofern der Krankenhausaufenthalt unter die Leistungspflicht fällt und der Versicherungsvertrag für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen wurde € 600,-
Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis max. 3 Monate über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus
Keine Selbstbeteiligung
Direkte Abrechnung mit dem Arzt über Behandlungsschein
Ambulante Heilbehandlung
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.). Die Eigenleistung pro Rezept beträgt € 5,-.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und deren Behandlungskosten € 2.500,– voraussichtlich übersteigen, wird alternativ ein Rücktransport des Au Pair mit medizinischer Begleitung angeboten. Dies ist vorerst nur bei osteuropäischen Heimatländern möglich und erfolgt immer in Rücksprache mit der Gastfamilie. Medizinische Indikation ist nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt bei 100%iger Kostenübernahme der Au Pair Assekuranzmakler GmbH - International.
Überführungs- o. Bestattungskosten bis max. € 11.000,-
Zahnärztliche Schmerzbehandlung bis zum 2,3fachen Faktor der GOZ bzw. GOÄ
Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 50% im gesamten Versicherungszeitraum bis € 1.000,-
Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100% nach einem Unfall bis € 2.500,-
Zahnbehandlung im Rahmen einer akuten Schmerztherapie, sowie damit im Zusammenhang stehende
- Zahnfüllung in einfacher Ausführung
- Wurzelbehandlung bis zur medikamentösen Einlage und Zahnextraktion
Erstattet werden zahnärztliche Behandlungsleistungen im gesamten Versicherungsjahr bis
€ 260,–
Darüber hinausgehende Behandlungen nach Rücksprache
unbegrenzt

Unfallversicherung
Die Versicherungssummen für im Haushalt lebende leibliche Kinder der Gastfamilie (bis 7 Jahre), die durch die Verletzung der Aufsichtspflicht des Au Pair einen Unfall im Sinne der Bedingungen erleiden, betragen
- im Todesfall
- bei Invalidität 100%
€ 2.600,–
€ 35.600,–
Versicherungssumme für den Todesfall
€ 5.500,–
Versicherungssumme für Invalidität € 56.000,–
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch 350% Progression
€ 196.000,–

Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung)
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden € 2.600.000,–
Schäden an Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie
€ 25.000,–

Abschiebekosten
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 Aufenth.G. bis max.
€ 4.100,–
Zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Nachhaftung