Au Pair Assekuranzmakler GmbH International - Print
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Überzeugender Komfort-Schutz:

ALL-IN-ONE POWER für monatlich € 43,–

Ein Versicherungsschutz der Extraklasse - ALL-IN-ONE-POWER ist das Highlight dieses Versicherungsprogramms. Alle Vorzüge der gesamten Angebotspalette finden Sie hier zusammengefasst. Der Vertragsabschluss dieses Tarifes ist nur vor bzw. am Tag der Einreise oder am Tag des Gastfamilienwechsels, sofern eine Vorversicherung mit dem Tarif ALL-IN-ONE-POWER bestand, möglich.

 

Reisekrankenversicherung
Akut notwendige Behandlungen, die auf bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Erkrankungen oder Unfälle zurückzuführen sind
Akute Erstbehandlung neu aufgetretener geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen (bis zu 4 Tagen) max. € 2.000,-
Keine Selbstbeteiligung
Direkte Abrechnung mit dem Arzt über Behandlungsschein
Schmerzbedingte homöopathische Behandlung
Medizinische Leistungen zur Rehabilitation
Zusatzentschädigung für die Gasteltern bei mind. 14-tägigem stationären, unfallbedingten Krankenhausaufenthalt des Au Pair, sofern der Krankenhausaufenthalt unter die Leistungspflicht fällt und der Versicherungsvertrag für den Zeitraum von einem Jahr abgeschlossen wurde € 600,-
Beitragsfreie Nachhaftung bei nachgewiesener Transportunfähigkeit bis max. 3 Monate über das Ende des Versicherungsvertrages hinaus
Ambulante Heilbehandlung
Ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel (keine Nähr-, Stärkungs-, Kosmetikpräparate o.ä.). Die Eigenleistung pro Rezept beträgt € 5,-.
Ärztlich verordnete Hilfsmittel die infolge eines Unfalls notwendig werden und der Behandlung der Unfallfolgen dienen
Schwangerschaftsbehandlungen und anschließende Entbindung bei einer in der Vertragslaufzeit entstandenen Schwangerschaft
Stationäre Heilbehandlung einschl. Operationen in der allgemeinen Pflegeklasse
Ärztlich verordneter Krankentransport, medizinisch notwendiger Rücktransport ins Heimatland
Bei Erkrankungen, die eine stationäre Behandlung erfordern und deren Behandlungskosten € 2.500,– voraussichtlich übersteigen, wird alternativ ein Rücktransport des Au Pair mit medizinischer Begleitung angeboten. Dies ist vorerst nur bei osteuropäischen Heimatländern möglich und erfolgt immer in Rücksprache mit der Gastfamilie. Medizinische Indikation ist nicht Voraussetzung. Die Organisation des Rücktransportes obliegt bei 100%iger Kostenübernahme der Au Pair Assekuranzmakler GmbH - International.
Überführungs- o. Bestattungskosten bis max. € 11.000,-
Zahnärztliche Schmerzbehandlung bis zum 2,3fachen Faktor der GOZ bzw. GOÄ
Schmerzbedingte Wurzelbehandlung inklusive Wurzel- und Deckfüllung zu 100%
Schmerzbedingte Wurzelspitzenresektion zu 100%
Zahnbehandlung im Rahmen einer akuten Schmerztherapie, sowie damit im Zusammenhang stehende
- Zahnfüllung in einfacher Ausführung
Erstattet werden zahnärztliche Behandlungsleistungen im gesamten Versicherungszeitraum bis max.
€ 500,–
Darüber hinausgehende Behandlungen nach Rücksprache
unbegrenzt
Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 50% im gesamten Versicherungszeitraum bis max. € 1.000,-
Einfache Reparatur von vorhandenem Zahnersatz zu 100% nach einem Unfall bis max. € 2.500,-

Unfallversicherung
Die Versicherungssummen für im Haushalt lebende leibliche Kinder der Gastfamilie (bis 7 Jahre), die durch die Verletzung der Aufsichtspflicht des Au Pair einen Unfall im Sinne der Bedingungen erleiden, betragen
- im Todesfall
- bei Invalidität 100%
€ 2.600,–
€ 35.000,–
Versicherungssumme für den Todesfall
€ 5.500,–
Versicherungssumme für Invalidität € 56.000,–
Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität durch 350% Progression
€ 196.000,–

Privat- und Berufshaftpflichtversicherung (Subsidiärdeckung)
Schäden an Wohnräumen und Gebäuden der Gastfamilie
unbegrenzt
Verlust von Haus- oder Wohnungsschlüsseln des Gastfamilienhaushalts bis max.
€ 500,–
Deckungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden € 2.600.000,–

Abschiebekosten
Bei behördlicher Anordnung gem. §§ 765, 773 BGB in Verbindung mit §§ 66 Abs. 2, 67 und 68 Aufenth.G. bis max.
€ 6.000,–
Zeitlich unbegrenzte und beitragsfreie Nachhaftung